Modernisierung unseres Heizsystems
Unser Gebäude soll von der alten Gas-Zentralheizung auf eine moderne Luft-Wasser-Wärmepumpe umgestellt werden. Auf dieser Seite finden Sie alle Infos, einen persönlichen Rechner und können Ihre erste unverbindliche Einschätzung abgeben.
Mein persönlicher Nutzen → Meine Einschätzung abgebenGrunddaten Ihrer Eigentümergemeinschaft
Tragen Sie kurz die Eckdaten Ihrer WEG ein. Daraus berechnen wir das Förderpotenzial weiter unten.
Die Angaben dienen einer ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Förderberatung.
Projektfortschritt
Ihr persönlicher Nutzen
Hinweis: Alle Werte sind illustrative Schätzungen auf Basis von Annahmen für ein Beispielgebäude und ersetzen keine individuelle Beratung.
Gesamtförderung für unsere WEGanzeigen
Die KfW fördert den Heizungstausch nach einer gestaffelten Logik je Wohneinheit. Je mehr Eigentümer mitmachen, desto höher ist die Förderung, die unsere Gemeinschaft insgesamt abruft.
Förderlogik nach KfW-Heizungsförderung (Zuschuss 458): förderfähige Höchstkosten 30.000 € (1. WE), je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € (ab 7. WE). Angaben ohne Gewähr, ersetzen keine Förderberatung.
Gemeinsam günstiger — die WEG investiert als Gemeinschaft
Je mehr Wohneinheiten beim ersten Schritt dabei sind, desto günstiger wird die Gesamtrechnung für Ihre Gemeinschaft. Kein Eigentümer zahlt vorab — die Abrechnung erfolgt nach formalem Beschluss über Ihre Hausverwaltung.
Was kostet die Heizlastberechnung Ihre Gemeinschaft?
| Teilnehmende WE | Gesamtkosten WEG | Umlage pro WE* |
|---|---|---|
| 4 Wohneinheiten | 2.080 € | ca. 520 € |
| 5 Wohneinheiten | 2.250 € | ca. 450 € |
| 6 Wohneinheiten | 2.280 € | ca. 380 € |
| 7 Wohneinheiten | 2.240 € | ca. 320 € |
| 8 Wohneinheiten | 2.240 € | ca. 280 € |
| 9 Wohneinheiten | 2.160 € | ca. 240 € |
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich als Eigentümer etwas vorauszahlen?
Nein. Die Rechnung für Gemeinschaftsmaßnahmen geht immer an die WEG als Gemeinschaft — nicht an einzelne Eigentümer. Die Abrechnung erfolgt nach formalem Beschluss in der Eigentümerversammlung über Ihre Hausverwaltung, entweder über die Instandhaltungsrücklage oder eine Sonderumlage.
Wie funktioniert die Kostenverteilung in der WEG?
Die Kosten werden nach Miteigentumsanteilen (MEA) auf die Eigentümer umgelegt — so wie alle anderen Gemeinschaftskosten auch. Die genaue Verteilung ist Bestandteil des Beschlusses in der Eigentümerversammlung. Die in unserem Rechner angezeigten Beträge sind Schätzwerte auf Basis gleichmäßiger Umlage und dienen der Orientierung.
Was bedeutet der Gruppenrabatt genau?
Je mehr Wohneinheiten beim ersten Schritt (Heizlastberechnung) mitmachen, desto günstiger wird die Gesamtrechnung für Ihre Gemeinschaft. Das liegt an fixen Anfahrts- und Koordinationskosten, die sich auf mehr Wohneinheiten verteilen. Die Ersparnis kommt der gesamten Gemeinschaft zugute — nicht einzelnen Eigentümern.
Wer stellt die Rechnung und an wen?
Sanierungscoach stellt die Rechnung direkt an die WEG bzw. an die beauftragte Hausverwaltung. Einzelne Eigentümer erhalten keine direkte Rechnung. Die Verwaltung organisiert die Umlage nach Beschluss.
Was kostet mich das persönlich?
Die Gemeinschaft investiert gemeinsam — kein Eigentümer zahlt vorab aus eigener Tasche. Ihr geschätzter Umlagebetrag hängt von Ihrer Wohnungsgröße bzw. Ihren Miteigentumsanteilen ab. Je mehr Wohneinheiten mitmachen, desto günstiger wird die Gesamtrechnung für alle. Die Abrechnung erfolgt nach Beschluss über Ihre Hausverwaltung. Nutzen Sie unseren Rechner für eine erste Orientierung.
Welche Förderungen gibt es?
Über das Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BEG) sind je nach Maßnahme 15–35 % der Investitionskosten förderbar, mit iSFP-Bonus sogar bis zu 5 % mehr. Wichtig: Der Förderantrag muss vor Baubeginn gestellt werden.
Was passiert, wenn ich nicht zustimme?
Bei einfacher Mehrheit zahlen Sie nichts, profitieren aber nur eingeschränkt. Bei qualifizierter Mehrheit tragen alle anteilig — auch Sie. Und das Förderfenster für alle wird kleiner.
Sind wir gesetzlich zur Sanierung verpflichtet?
Das GEG schreibt schrittweise Anforderungen vor. Gebäude unter Effizienzklasse D stehen ab 2033 vor erheblichen Einschränkungen bei Verkauf und Vermietung. Eine frühzeitige Sanierung sichert Handlungsspielraum und Förderzugang.
Ist die Stimmungsabfrage rechtlich bindend?
Nein — ausdrücklich nicht. Diese Einschätzung ist eine informelle Vorab-Orientierung ohne rechtliche Wirkung. Ein gültiger Beschluss kann nur in einer ordnungsgemäß einberufenen Eigentümerversammlung gefasst werden.
Was ist der erste Schritt?
Die Heizlastberechnung. Sie ist Pflicht für die Förderanträge und zeigt, ob und welche Wärmepumpe für unser Gebäude geeignet ist.
Ist eine Wärmepumpe für unser Gebäude geeignet?
Das hängt von Gebäudezustand, Vorlauftemperatur und Dämmstandard ab. Genau das klärt die Heizlastberechnung — der erste Schritt des Projekts.
Ihre Einschätzung
Geben Sie Ihre erste, unverbindliche Einschätzung ab. Das hilft uns, offene Fragen vor der Eigentümerversammlung gezielt zu klären.
Zum Stimmungsbarometer (Google-Formular)Diese Einschätzung ist nicht rechtlich bindend und ersetzt keine Abstimmung in der Eigentümerversammlung.
Kontakt
Bei Fragen erreichen Sie uns direkt:
Per WhatsApp schreibenKundenstimmen zu unseren Wärmepumpen-Projekten
Lesen Sie, was unsere Kundinnen und Kunden über die Zusammenarbeit berichten – als PDF zum Anschauen.
Wärmepumpe Filderstadt
Erfahrungsbericht zur Wärmepumpen-Installation in Filderstadt.
PDF ansehen →Familie Stäbler
Persönlicher Erfahrungsbericht von Familie Stäbler zu ihrer neuen Wärmepumpe.
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